Kindesmutter als Impfgegnerin – Rechtsanwalt Frankfurt (Oder) Schrade
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Die Kindesmutter als Impfgegnerin

Ausgangsfall eines Vaters:

Ich bin Vater einer 5-jährigen Tochter, die aus einer nichtehelichen Beziehung hervorgegangen ist. Das Kind lebt bei seiner Mutter, wir haben jedoch das gemeinsame Sorgerecht. Die Mutter lehnt nunmehr die Durchführung anstehender Schutzimpfungen ab. Was kann ich tun, damit meine Tochter die altersentsprechenden Schutzimpfungen erhalten kann?

Sehr geehrter Vater,

zu der Personensorge im Sinne des § 1627 BGB gehören auch Entscheidungen über Impfungen, so dass Sie grundsätzlich eine gemeinsame Entscheidung darüber treffen müssen, ob und welche Impfungen Ihre Tochter erhalten soll. Ist jedoch eine solche Einigung nicht möglich, können Sie gemäß § 1628 S. 1 BGB die Alleinübertragung der Gesundheitssorge beim Familiengericht beantragen. In diesem Fall trifft das Gericht keine Entscheidung in der Sachfrage selbst, sondern überträgt die Entscheidungsbefugnisse demjenigen Elternteil, den es als besser geeignet ansieht, eine Entscheidung, die dem Kindeswohl am besten entspricht, § 1697a BGB, zu treffen.

Im vorliegenden Fall dürften für Ihren Antrag, sofern bei ihrem Kind keine besonderen Impfrisiken vorliegen, gute Erfolgsaussichten bestehen, wenn Sie bei Gericht Vorbringen, die Routineimpfungen durchführen lassen zu wollen.

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