Wenn die polizeiliche Ladung zur Beschuldigtenvernehmung in Ihrem Briefkasten liegt, muss guter Rat nicht unbedingt teuer sein. Genau genommen ist dieser erste Rat von mir als Rechtsanwalt für Strafrecht in Frankfurt Oder kostenlos:
Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und gehen Sie nicht zu einer Vernehmung.
Denn Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen. Wenn Sie reden wollen, kommen Sie zu mir und erzählen, was passiert ist; nirgends ist Ehrlichkeit in der Beziehung von Mandant und Rechtsanwalt so wichtig wie im Strafrecht.
Ich werde für Sie die Ermittlungsakte einsehen und Sie danach umfassend beraten. Mitunter lässt sich durch kurzfristige anwaltliche Kontaktaufnahme eine gerichtliche Hauptverhandlung vermeiden. Falls nicht, verteidige ich Sie selbstverständlich auch vor Gericht.
Nehmen Sie Kontakt zu mir auf, wir finden eine Lösung.