Verspätetes Gepäck
Ein Familienvater kehrt an einem Sonnabend von einer 14-tägigen Pauschalreise aus Mallorca zurück. Leider wurde sein Gepäck in ein falsches Flugzeug verladen, so dass er seine Koffer erst drei Tage nach seiner Ankunft erhalten hat. Bis dahin hat er natürlich einiges einkaufen müssen; insbesondere Bekleidung. Wie sind die Rechte des Mannes?
Grundsätzlich kann der Reisepreis beim Vorliegen eines Reisemangels gemindert werden. Von einem Reisemangel ist auszugehen, wenn die tatsächliche von der vereinbarten Beschaffenheit der Reise abweicht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine geschuldete Reiseleistung fehlt. Den Reiseveranstalter trifft die Pflicht zum ordnungsgemäßen Transport des Reisegepäcks und seinem rechtzeitigen Eintreffen am Urlaubsort. In welcher Höhe der Reisepreis bei Verletzung dieser Pflicht herabzusetzen ist, hängt unter anderem vom Grad der Beeinträchtigung ab und ist eine Frage der Umstände des konkreten Einzelfalles. Wichtig ist in jedem Fall eine unverzügliche Anzeige der Mängel, da ansonsten die Minderung ausgeschlossen ist.
Bei einer schuldhaften Verletzung von Pflichten des Reiseveranstalters kann auch ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen. Dies setzt unter anderem den Eintritt eines Schadens, d.h. einer Vermögenseinbuße voraus. Allerdings fehlt es bei Ersatzbeschaffungen von Gebrauchsgegenständen an einer solchen Einbuße, wenn der Reisende diese später ohne weiteres Nutzen kann.